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Am 28. August 2007 hat die Deutsche Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen für das Visumverfahren beim Ehegattennachzug geändert.
Hiernach muss der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse vor der Visaerteilung erbracht werden, zum Beispiel durch eine Sprachprüfung "Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1"
Mit Bestehen der Prüfung "Goethe-Zertifikats A1: Start Deutsch 1" wird bewiesen, dass man sich auf einfache Weise in Deutsch verständigen kann.
Start Deutsch 1 ist die erste Stufe der sechsstufigen Kompetenzskala des Gemeinsammen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Was und wie wird geprüft?
Die Prüfung "Start Deutsch 1" des Goethe Instituts besteht auf 4 Teilen:
Was? |
Ablauf (maximal Punkte pro Teil) |
Hören
20 Minuten
25 Punkte |
Teil 1: (6) - 6 kurze Gespräche hören - Aus 3 Aussagen die richtige auswahlen
Teil 2: (4) - 4 Durchsagen anhören - Aussage als richtig oder falsch bewerten
Teil 3: (5) - 5 Telefonate anhören - Frage richtig beantworten
(3 Auswahlantworten)
Inhalte: Jahre, Monate, Tage, Orte, Uhrzeiten, Zahlen, Termin, Mengen, Preise,
Verkehrsmittel, Dinge des täglichen Lebens |
Lesen
25 Minuten
25 Punkte |
Teil 1: (5) - 2 kurze Texte lesen (.Brief, …) - Aussage als richtig oder falsch bewerten
Teil 2: (5) - 5 Aufgaben: Je 2 Anzeigen lesen - Entscheiden welche Anzeige auf die Aussage zutrifft
Teil 3 (5) - Informationsschilder ansehen - Aussage als richtig oder falsch bewerten
Inhalte: einfache Informationen, Leben, Beruf, Familie, Wohnung, Essen Trinken, Einladungen |
Schreiben
20 Minuten
25 Punkte
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Teil 1: (5) - Information lesen - gegebenes Formular um 5 Informationen ergänzen
Teil 2: (10) - 3 Informatioen lesen - Brief, Email oder Notiz mit mindestens
30 Worten schreiben, den Informationen entsprechend
Inhalte: Anmeldungen, Buchungen, Name, Beruf, Geburtsdatum, Wohnort, Alter,
Hobbies, sich bedanken, um etwas bitten, Präpositionen (z.B. in, an, auf),
Pronomen (z.B. er, sie, ihn), Satzverbindungen (z.B. und, aber, denn) |
Sprechen
20 Minuten
25 Punkte |
Teil 1: (3) - Sich den anwesenden Personen vorstellen
Teil 2: (6) - Informationen geben und erfragen
Teil 3: (6) - Um etwas bitten und auf Bitten antworten
Inhalte: Sich vorstellen, Woerter buchstabieren, Fragen stellen und beantworten, um etwas bittten und auf Bitten antworten, usw wie bereits zuvor
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Jeweils die hier erreichte Punktzahl mit 1,66 multiplizieren |
.Beim Hören, Lesen, und Schreiben werden alle Informationen auf dem Testblatt stehen.
Die Prueflinge muessen alles lesen und verstehen und duerfen niemanden fragen!!!
Die Antworten werden zuerst ins Testblatt geschrieben, danach auf den Antwortbogen
übertragen
Beim Sprechen werden die Prüflinge in Gruppen (z.B. 4 Persoen) eingeteilt und machen die Prüfung gemeinsam.
Zum Bestehen der Prüfung sind mindestens 60 der 100 erreichbaren Punkte erforderlich.
Den genauen Ablauf der Prüfung werden wir intensiv im Unterricht üben!
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